AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingung der Firma Deko Mietservice, vertreten durch Sabine Bögl. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die AGB an. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch die Firma Deko Mietservice schriftlich bestätigt werden.

Alle Angebote, die durch die Firma Deko Mietservice gemacht werden, sind unverbindlich.

Mietartikel sind Eigentum der Firma Deko Mietservice. Verkaufsware bleibt Eigentum der Firma Deko Mietservice bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Kunden.

2. Vermietung von Dekorations- und Veranstaltungsbedarf

2.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Mietvertrag rechtsgültig gegengezeichnet zurück geschickt hat. Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.

2.2 Preise

Sofern nichts anderes angegeben ist verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (4 Tage). Alle Preise gelten „ab Werk“ und sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, Reinigung etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.3 Kaution

Es wird die Kaution in Höhe von 25% des gesamten Mietpreises berechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurück gezahlt wird.

2.4 Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 50% fällig zzgl. Kaution.
Der Restbetrag ist bei der Übergabe der Mietgegenstände fällig und in bar zu entrichten.

2.5 Mietdauer

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 4 Tagen (=1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Gibt der Mieter sämtlich übernommene Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 25% des gesamten Mietpreises berechnet.

2.6 Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters in 84172 Buch a. Erlbach. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht andere ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei Abholung der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Sollte die Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter den Vermieter beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren.

2.7 Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind.
Für Liefer- oder Abholservice wir eine Transportkostenpauschale von 0,30 € pro km berechnet.
Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.
Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.
Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig und sortiert bereit stehen.

2.8 Haftung

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden.
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.

2.9 Fehlmengen, Beschädigung, Bruch

Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können.
Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Widerbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

2.10 Reinigung

Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel können nachberechnet werden.

2.11 Stornierung

Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, wird eine Gebühr für die bis dahin entstandenen Kosten und Mietausfall berechnet. Bei kurzfristiger Absage kann die speziell gekaufte Ware, sowie Blumen mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht in das Eigentum der Firma Deko Mietservice über.

2.12 Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsware

Verkaufsware bleibt solange Eigentum der Firma Deko Mietservice bis die Ware vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Deko Mietservice zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

2.13 Gewährleistung der Verkaufsware

Weist die Ware bei Übergabe einen Sachmangel auf, so ist die Firma Deko Mietservice zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden.

2.14 Veröffentlichung

Der Vermieter, oder vom Vermieter beauftragte Dritte, behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto und Videoaufnahmen, usw. zu machen.

2.15 Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

3. Kauf von Blumen

3.1 Qualität der Blumen

Der Verkäufer Deko Mietservice verpflichtet sich die vom Kunden georderten Blumen in bester Qualität auszuliefern.
Die Blumen werden auf Kundenwunsch bestellt und können geringfügig in Form und Farbe abweichen.

3.2 Lieferung der Blumen

Die vom Kunden bestellten Blumen werden ordnungsgemäß in Behältnissen geliefert, die für diesen Zweck dienen. Die Behältnisse sind Eigentum der Firma Deko Mietservice und sind an diese zurückzugeben.

3.3 Mangelware

Die Firma Deko Mietservice verpflichtet sich mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch ordnungsgemäße, einwandfreie Ware zu ersetzen. Dies gilt nicht für ungenaue Bestellungen seitens des Kunden. Es wird die Ware geliefert, die bestellt wurde.

Gültig ab Januar 2011